Womit eine Kasse abgeglichen werden muss
Der Kassenabgleich ist ein Vergleich zwischen zwei unabhängigen Aufzeichnungen: dem physisch nach Stückelung gezählten Bargeld und dem Betrag, den das System nach den Transaktionen des Tages ausweisen sollte. Das Zählen erfolgt allein, in einem gesicherten Bereich, ohne Kenntnis des Soll-Betrags – denn wer das Ziel bereits kennt, wird es unbewusst erreichen.
Diese eine Reihenfolgeregel wird in den meisten Abgleichschulungen ausgelassen – dabei ist sie der Unterschied zwischen einer echten Kontrolle und einer bloßen Formalität. Wer mit sichtbarem System-Soll zählt, macht aus dem Abgleich eine Bestätigung, und eine echte Abweichung wird so lange nachgezählt, bis sie verschwindet. Aus dem Video bewusst ausgelassen wurden alle Details zur Bargeld-Sicherheit: Limits, Tresorprozeduren, Vier-Augen-Prinzip-Schwellenwerte und Transferzeiten sollten in den Filialrichtlinien verbleiben und nicht in einem weit verbreiteten Video.
Diese Vorlage behandelt die Prozedur in sieben Szenen: eine zur Vorbereitung eines sicheren Zählbereichs, zwei zum Zählen nach Stückelung und zur Erfassung des Betrags vor jedem Vergleich, eine zum Abrufen des System-Solls, eine zum eigentlichen Vergleich, eine zu den Regeln für das Nachzählen bei Abweichungen und eine zur Meldung einer Differenz, die auch nach dem Nachzählen bestehen bleibt.

