Was OSHA wirklich von Arbeitgebern verlangt
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Arbeitsplatz frei von anerkannten Gefahren zu gewährleisten. Das geht über die Einhaltung spezifischer Standards hinaus. Wo keine Norm eine bekannte Gefahr abdeckt, greift die allgemeine Sorgfaltspflicht. Aufzeichnungspflichten bestehen parallel dazu.
Die meisten Mitarbeiterschulungen behandeln nur spezifische Standards und lassen die allgemeine Sorgfaltspflicht unerwähnt. Das führt dazu, dass Mitarbeiter Gefahren nur dann als solche erkennen, wenn eine Regel sie explizit benennt. Diese Denkweise lässt ungelistete Gefahren jahrelang ungemeldet. Ihre eigene Zitationshistorie und offene Befunde sind bewusst ausgenommen: Frühere Verstöße und ungelöste Punkte sind zwar auffindbar, sollten aber nicht in Aufklärungsmaterialien verbreitet werden.
Der Auffrischungskurs ist in neun Szenen unterteilt: eine zur allgemeinen Sorgfaltspflicht und ihrer Bedeutung, zwei zur Gefahrenkommunikation (Zweck von Etiketten und Sicherheitsdatenblättern), eine zur erforderlichen Aufzeichnungspflicht, zwei zum Melderecht und dem damit verbundenen Schutz, eine zu den Folgen einer Meldung, eine zu den Verantwortlichkeiten von Auftragnehmern und eine zum Ablageort der standorteigenen Dokumente.

